1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der Mosellandtouristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der Mosellandtouristik für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung zur Kenntnisnahme vorliegen.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Mosellandtouristik zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Mosellandtouristik dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Soweit die Mosellandtouristik die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen Vertragsabschluss:
a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte Online- Buchungsformular zurücksetzen.
c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten Reiseleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.
d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde der Mosellandtouristik den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch die Mosellandtouristik zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Reisevertrages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ wird kein Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages begründet. Die Mosellandtouristik ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Kunden.
e) Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit erfolgt, bestätigt die Mosellandtouristik dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.
f) Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zustande, welche die Mosellandtouristik dem Kunden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt.
1.4 Weicht die Buchungsbestätigung der Mosellandtouristik von der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der Mosellandtouristik vor, an welches diese 7 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund-lage dieses geänderten Angebots zustande, soweit der Kunde die Annahme dieses Ange-bots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Entsprechen-des gilt, wenn die Mosellandtouristik dem Kunden ein Angebot in Textform für eine Pauschale unterbreitet hat.
1.5 Die von der Mosellandtouristik gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.6 Die Mosellandtouristik weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kata-loge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 9). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.